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20.09.19 18:52
Foghunter
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20.09.19 18:52
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Re: Klassische Brücke in Steckdose
Hallo Georg,
mir erscheint das höchst sinnvoll, dass eine Antennenanlage untrennbar mit Erde verbunden ist.
Was hat der Netzstecker damit zu tun? So wie Du gezeichnet hast, ist das ein Eurostecker ohne Schutzleiter. Dessen beiden Pole führen doch zu einem Trafo und stehen in keinerlei Verbindung mit der Masse der Verteilung.
Ich würde mich da ganz auf den Elektriker verlassen.
Hallo Georg So ganz schlau werde ich aus der Schilderung noch nicht. Ist der Kabelverteiler eine HA Antennenverstärker? Oder wozu ist die Netzzuleitung? Ist die Schiene so eine? https://d2adf6vqjmyuxm.cloudfront.net/si...emen/fach05.jpg Das wäre richtig, und ist meines Wissens sogar Vorschrift.
Etwas Sorge bereitet mir die Steckdosee. Die ist genullt. Das ist nicht wirklich eine sichere Angelegenheit.
ja eine Verteilung für das Kabelfernsehen ist das. Am Verteiler ist eine Erde-Klemme, die der Unitymedia Monteur vergessen hat anzuschliseen. Bei einer Steckdosen installation hat das der Elektriker gemerkt und das Erdkabel angeschlossen.
Die Steckdose in der das Verteilerbord (Verstärker) drannhängt ist Klassische Brücke, da kein Erdkabel vorhanden ist.
Ja so dachte ich das. Und ja, das hat der Elektriker richtig gemacht. Nach Vorschrift. Jedenfalls wenn das Wasserrohr richtig geerdet ist, wovon ich aber mal ausgehe. An sich soll die Erdungsleitung, direkt auf die Potentialausgleichsschiene, aber ich hätte damit so auch kein Problem. Bei so Zu und Ableitung geerdet, ist sichergestellt, das der Schirm Deiner Antennen Dose auch noch ohne Antennenverstärker geerdet ist. Z.B. wenn er mal defekt und ausgebaut ist. Ich meine das ist wichtig, weil es mit einem defekten TV ( Röhrengerät ) möglich ist, eine hohe Spannung auf den Koax Schirm zu legen. Und diese Spannung könnte dann an anderer Stelle unangenehm sein. Die Nullung der Steckdose, macht in dem Falle nix, da der Verstärker ja nur Phase und Null bekommt.
Nur mit den so genullten Steckdosen habe ich, als ich noch als Elektriker tätig war, schon manch unglückliche und gefährliche Überraschung erlebt. Bei so etwas kann ich immer nur empfehlen, da mal ein Fachmann drüber schauen zu lassen. Unter umständen kostet das mal ein paar Euros, aber das sollte es einen Wert sein.
Es erschien mir angebracht den alten Thread wegen Falschdarstellung zu reanimieren, weshalb ich mich angemeldet habe.
APo66:Und ja, das hat der Elektriker richtig gemacht. Nach Vorschrift. Jedenfalls wenn das Wasserrohr richtig geerdet ist, wovon ich aber mal ausgehe. An sich soll die Erdungsleitung, direkt auf die Potentialausgleichsschiene, aber ich hätte damit so auch kein Problem.
Nach der längst abgelösten DIN VDE 0190 ist die Übergangsfrist zur Nutzung von Hauswasserzuleitungen als Gebäudeerder am 30.09.1990 abgelaufen. Seit diesem Termin dürfen auch häusliche Wasser- oder Heizungsnetze nicht mehr als Erdungs- oder Potentialausgleichsleiter, nach anderen Normen temporär noch stark bedingt und wegen der Lebensgefahr für Sanitärinstallateure schon lange generell nicht mehr genutzt werden.
VDE-Schriftenreihe #6, Loidiller, 4. Edition von 2005:Aus den genannten Gründen sind Heizungsrohre, Wasserverbrauchsleitungen und Gasleitungen von der Verwendung als Potentialausgleichsleiter ausgenommen. Die genannten Rohrsysteme müssen aber sehr wohl in den Potentialausgleich einbezogen werden.
FAZIT: Auch ein normkonform in den Schutzpotentialausgleich einbezogenes Rohrnetz darf definitiv schon lange NICHT mehr als PA-Leiterersatz verwendet werden. Aussagen wie "nach Vorschrift" sollte man besser unterlassen, wenn man maßgebliche Regelwerke, hier primär - aber nicht nur - die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) nicht gelesen hat.
Zitieren:Nach der längst abgelösten DIN VDE 0190 ist die Übergangsfrist zur Nutzung von Hauswasserzuleitungen als Gebäudeerder am 30.09.1990 abgelaufen.
So weit, so richtig. Die Forderung ist so streng, daß es sogar eine Anpassungsfrist gibt, üblicherweise gilt auch bei Sicherheitsverschärfungen "Bestandsschutz", in der E-technik eher "eine zum Zeitpunkt x nach gültiger Norm erreichtete Anlage kann bis zu nennenswerter Änderung (... oder weiteren Bedingungen, wie schwere Mängel, verschlissene Anlagenteile etc.) so weiterbetrieben werden, ist also trotz geänderter Norm als sicher zu betrachten.
Zitieren:Seit diesem Termin dürfen auch häusliche Wasser- oder Heizungsnetze nicht mehr als Erdungs- oder Potentialausgleichsleiter, nach anderen Normen temporär noch stark bedingt und wegen der Lebensgefahr für Sanitärinstallateure schon lange generell nicht mehr genutzt werden.
Tut mir leid, aber das ist grandioser Unsinn ! Es ist richtig, daß die Leitungen des öffentlichen Wasserrohrnetzes nicht mehr als Erder verwendet werden dürfen, s.o., das ist bei modernen Kunststoffleitungen ohnehin nicht sinnvoll...
Metallische Rohrleitungen in Gebäuden sind aber natürlich stets und immernoch in den Potentialausgleich einzubeziehen ! Der Verwendung als reiner PE-Leiter steht die Unterbrechungsmöglichkeit entgegen, allerdings wird beim "Einbeziehen in den Potentialausgleich" nicht das fremde leitfähige Teil als Schutzleiter benutzt, sondern es wird bestimmungsgemäß der Potentialausgleich hergestellt.
Warum ist der Potentialausgleich so zwingend ? Am PEN-Leiter und damit auch am abgezweigten PE kann auch dann ein gefährliches Potential entstehen, wenn die eigene Anlage völlig fehlerfrei ist. Ebenso kann über ein fremdes, geerdetes Teil das ferne Erdpotential eingeführt werden, wobei gefährliche Berührspannungen zwischen PE und fremdem, geerdeten Teil entstehen können, was bekanntlich gerade im Bad gefährlich werden kann.
Es ist also streng zu unterscheiden zwischen "als Erder verwenden" und "in den Pot.-Ausgleich einbeziehen", von außen betrachtet kann beides gleich aussehen.
Zitieren:Seit diesem Termin dürfen auch häusliche Wasser- oder Heizungsnetze nicht mehr als Erdungs- oder Potentialausgleichsleiter, nach anderen Normen temporär noch stark bedingt und wegen der Lebensgefahr für Sanitärinstallateure schon lange generell nicht mehr genutzt werden.
Tut mir leid, aber das ist grandioser Unsinn ! Es ist richtig, daß die Leitungen des öffentlichen Wasserrohrnetzes nicht mehr als Erder verwendet werden dürfen, s.o., das ist bei modernen Kunststoffleitungen ohnehin nicht sinnvoll...
Metallische Rohrleitungen in Gebäuden sind aber natürlich stets und immernoch in den Potentialausgleich einzubeziehen !
Leid tun muss einem nur eine grundlose Falschinterpretation. Auch nach mehrfachem Durchlesen ist mir unerklärlich, wie man aus meinem Text oder dem Zitat von Loidiller konstruieren kann, dass der für jedes Gebäude nach DIN VDE 0100-410 unstrittig obligatorische Schutzpotentialausgleich nicht ausgeführt werden sollte.
Beanstandet wurde, dass der PA-Leiter aus 4 mm² Cu von der Montageplatte am Wasserrohr angeschlossen wurde, was auch dann normativ unzulässig ist, wenn das Rohr selbst mit mind. 6 mm² Cu mit der HES oder einer örtlichen PAS normkonform verbunden ist. Dass das in einem UM-Partnerhandout - ebenso wie die Erlaubnis HAV mit abgeschnittenem Netzstecker an Verteilerdosen anklemmen zu dürfen - einmal normwidrig anders dargestellt wurde, setzt die Normen nicht außer Kraft.
Beides wurde vor geraumer Zeit im für Antennensicherheit zuständigen Normengremium DKE/K 735.0.1 ausdiskutiert und steht so sicherlich nicht mehr im Entwurf des neuen Vodafone-Partnerhandouts.
Da ich keine Benachrichtigung von dem verzerrenden Beitrag bemerkt habe, erfolgt meine Reaktion verzögert.
EDIT: Abschriftauszug der Uraltnorm DIN 1988 angefügt