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Wumpus-Gollum-Forum von "Welt der Radios".
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Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?
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30.06.15 19:08
wumpus 

Administrator

30.06.15 19:08
wumpus 

Administrator

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

Hallo Stefan,


Du stellst da eine logische Frage. Aber: Mit Logik haben Normen und Gesetze oft leider wenig zu tun...





Gruß von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

"Vom Mund zum Ohr auf dem Strahle der elektrischen Kraft!"
Als MP3-Datei: http://www.welt-der-alten-radios.de/files/auf-dem-strahl.mp3

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01.07.15 08:23
MSs 

WGF-Nutzer Stufe 2

01.07.15 08:23
MSs 

WGF-Nutzer Stufe 2

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

Hallo Rainer,

ich finde es echt super, daß Du das Forum nun für diesen sensiblen Bereich öffnest. Auf diese Weise können wir Forumsmitglieder über die technischen Hintergründe und Möglichkeiten Informieren, und am Ende muß sowieso jeder für sich selbst entscheiden, ob die eigenen Basteleien im Einklang mit den geltenden Normen und Gesetzen stehen...

01.07.15 09:22
ingodergute 

Moderator

01.07.15 09:22
ingodergute 

Moderator

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

Hallo,

ich erinnere mich noch gut an die Zeiten, als Weltempfänger "nur für Export" verkauft wurden, die seinezeit verbotene Empfangsfrequenzen nutzbar machten. Der Verkauf der Geräte war gestattet, aber bereits das Einlegen der Batterien - also das Herstellen der "Betriebsfähigkeit" - war per Gesetz verboten. Das empfand ich damals schon als sehr bizarr. Viel anders ist das wohl mit den Senderchen auch nicht. Solange keine Antenne dran ist oder - falls mit Antenne - keine Stromversorgung dran ist, wird kein Recht verletzt.

Gruß Ingo.

04.07.15 13:05
SmdSchubser 

WGF-Nutzer Stufe 2

04.07.15 13:05
SmdSchubser 

WGF-Nutzer Stufe 2

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

Hallo zusammen,

Zitieren:
Das Aussenden von Hochfrequenz, auch im Rundfunkbereich, ist in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen sanktioniert und geregelt. Nur Geräte, die diesen Regeln entsprechen, sind somit zulässig.

*** = Das ist eine Interpretation der deutschen Rechtslage von mir, die falsch sein kann. Jeder, der einen Mess-Sender oder ähnliches Gerät nutzen will, ist selber für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen in Deutschland verantwortlich. Im Zweifel NICHT verwenden!

Es würde mich wirklich (wirklich!) interessieren, was eigentlich die genauen gesetzlichen Grundlagen für diese, jedem Hobbyelektroniker mehr oder weniger innewohnenden Panik sind. Ich meine nicht das "Senden im großen Stil", sondern Laborarbeiten.

Für das, was in einem Labor gemacht wird, spielen EMV-Richtlinie, EMV-Gesetz, CE-Kennzeichnungen usw. keine Rolle, da sie sich nur an das Inverkehrbringen von Waren richten.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein Dritter grundsätzlich ein Recht auf Ungestörtheit geltend machen kann, sofern er z.B. durch Laborarbeiten gestört wird. Ähnlich wie bei der (akustischen) Ruhestörung. Denn die über allem stehende Forderung auch im EMVG lautet: Es dürfen keine Funkdienste gestört werden.

Natürlich bin ich juristischer Laie. Weiß jemand Näheres?

Gruß Martin

04.07.15 16:50
wumpus 

Administrator

04.07.15 16:50
wumpus 

Administrator

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

Hallo Martin,


willkommen an Board der Auslegungs-Verunsicherten. Ich habe wiederholt versucht (bei der (damals RegTP)) und bei der Bundesnetzagentur telefonisch und per email eine qualifizierte Auskunft zu bekommen und bin wiederholt gescheitert. Telefonisches Weiterverbinden von einem zum anderen, endlos. Auch kein Hinweis auf entsprechende Verfügungen.

Schon die Frage, ob ein preiswerter japanischer Messender (mit mittelmäßiger Abschirmung) zur Reparatur von Radios durch Laien (Bastler) zulässig ist, konnte nicht beantwortet werden.

Ob nun wirklich ein induktiver MW-Kleinstsender, wie von Kainka vorgestellt, den Normen entspricht, hat mir auch noch Niemand rechtsverbindlich beantwortet.


Gruß von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

"Vom Mund zum Ohr auf dem Strahle der elektrischen Kraft!"
Als MP3-Datei: http://www.welt-der-alten-radios.de/files/auf-dem-strahl.mp3

04.07.15 17:01
RFTHeinz 

WGF-Nutzer Stufe 3

04.07.15 17:01
RFTHeinz 

WGF-Nutzer Stufe 3

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

WIe sieht die Sache eigentlich im europäischen Ausland aus? Gibt es da irgendwelche Freigaben mit Leistungsgrenzen? Wenn ja könnte man ja vielleicht auf eine einheutliche EU Normierung hoffen oder hinarbeiten.

Heinz

Zuletzt bearbeitet am 04.07.15 17:01

04.07.15 17:26
Klaus 

WGF-Premiumnutzer

04.07.15 17:26
Klaus 

WGF-Premiumnutzer

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

Hallo Rainer,

Wumpus:
Schon die Frage, ob ein preiswerter japanischer Messender (mit mittelmäßiger Abschirmung) zur Reparatur von Radios durch Laien (Bastler) zulässig ist, konnte nicht beantwortet werden.

Ob nun wirklich ein induktiver MW-Kleinstsender, wie von Kainka vorgestellt, den Normen entspricht, hat mir auch noch Niemand rechtsverbindlich beantwortet.

eben wegen dieser Rechtsunsicherheit gibt es vermutlich auch so viele Anbieter dieser Geräte/Bausätze.

Die bedienen erst einmal die Kunden und können ggf. die Angebote bei eindeutiger Rechtslage wieder zurück ziehen.


Viele Grüße
Klaus

05.07.15 07:08
WalterBar 

WGF-Premiumnutzer

05.07.15 07:08
WalterBar 

WGF-Premiumnutzer

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

Hallo zusammen,

die Frequenzen zwischen 9 kHz und 30 MHz sind für induktive Kopplung allgemein zugeteilt, wobei für verschiedene Frequenzabschnitte unterschiedliche Pegel in 10m Entfernung erlaubt sind. Siehe Verfügung 4/2010, geändert mit Verfügung 4/2014 der Bundesnetzagentur.
Da die BNetzA in Dortmund für Rundfunkfragen spezialisiert ist, sollte man auch dort nachfragen und nicht woanders.

Gruss
Walter

Zuletzt bearbeitet am 05.07.15 07:11

05.07.15 09:29
wumpus 

Administrator

05.07.15 09:29
wumpus 

Administrator

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

Hallo Walter,

mir ist es nicht (IQ-Problem?) gelungen im WWW unter dem Stichwort "Verfügung 4/2014 Bundesnetzagentur" besagten Verfügungs-Text wieder zu finden. Im vorigen Jahr ist mir das noch gelungen.

Mir wurde damals aber auch nicht klar, ob die von Dir erwähnte 10 Meter-Regel mit entsprechendem Pegel vom Anwender selbst ermittelt werden muss und wie das für Laien zu geschehen hätte. Oder ist es so, daß Anbieter von Fertiggeräten oder Bausätzen eine Art Einhaltungserklärung beisteuern müssen? Ist es so, dass ein solches Gerät (hier ein MW-Kleinstsender, der nur über seine Schwingkreisspule induktiv in den Raum wirkt) zur Messung vorgestellt werden muß (welche Kosten) , kann man das allein machen, wenn ja, womit? Reichen Rechenwerte und Formeln zur theoretischen Pegel / 10 Meter - Ermittlung?

Fragen über Fragen...

Gruß von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

"Vom Mund zum Ohr auf dem Strahle der elektrischen Kraft!"
Als MP3-Datei: http://www.welt-der-alten-radios.de/files/auf-dem-strahl.mp3

05.07.15 11:15
RFTHeinz 

WGF-Nutzer Stufe 3

05.07.15 11:15
RFTHeinz 

WGF-Nutzer Stufe 3

Re: Deutsche Mittelwelle am Ende. Trotzdem Mittelwelle hören?

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachg...ungen-node.html

wumpus:

Fragen über Fragen...


Der deutsche Michel fühlt sich nicht wohl, wenn er nicht bis in die letzten Ecken seines Lebens von einer höheren Instanz reguliert wird. Er steht sich manchmal selbst im Weg und schaut neidisch auf andere (gelassenere) Nationen.

Heinz.

Zuletzt bearbeitet am 05.07.15 11:20

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