April 1990 hatte ich das " Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" gemacht.
Natürlich gibt es im Technischen Fortschritt auch neue Geräte. Ist auch gut so. Also Binnengewässer mit ATIS. See mit GMDSS.
Die noch älteren Funkzeugnisse (ASZ/USZ) berechtigen allerdings nicht zur Teilnahme am GMDSS, d.h. sie gelten nur für UKW-Seefunkanlagen ohne DSC-Controller. Wer demnach eine Seefunkanlage nach GMDSS-Standard benutzen möchte, muss zwangsläufig auch über ein entsprechendes Funkzeugnis verfügen.
Mit meinem Zeugnis darf ich: Binnenfunk UKW- (Ohne DSC Controller) und Seefunk auf Kurzwelle, Grenzwelle (Ukw ohne GMDSS)
Nach der Aussage der 3 Prüfer von der OPD Kiel, hab ich ein Berufszeugnis. Die Prüfung war entsprechend umfangreich.
Kurzwellenanlagen darf ich arbeiten, Knopfdrücken am GMDSS Gerät nicht.
Die Abwicklung an den GMDSS Anlagen ist wesentlich einfacher, da ja alles Digital übermittelt wird. Es muss lediglich ein Sprechfunk in English! (Prüfungserforderlich) gemacht werden, um den Notfall zu schildern. Also alles das, was ich in der Prüfung auch hatte. (UKW wurde auch geprüft)
Also muss ein UBI UKW Zeugnis gemacht werden, da ja alle Boote mit Funk diese Gerät haben. Der Schiffsführer muss auch ein entsprechendes Zeugnis haben. Es genügt also nicht, wenn ein Mitglied der Crew ein Funkzeugnis hat.
Aber so sind die Vorschriften. Ich denke, den Wassersport werde ich an den Nagel hängen.
So isses:
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) gilt als amtliche Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle für den Funkverkehr auf Binnenwasserstraßen.
Es ist unbefristet international gültig und für den Bootsführer erforderlich, um eine UKW-Sprechfunkanlage in der Binnenschifffahrt betreiben zu dürfen und sobald sich eine ATIS-fähige Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord eines Sportbootes befindet.
Es kommt also auf den teilzunehmenden Dienst an, welches Funkbetriebszeugnis benötigt wird. Nur weil es mit einer Funkanlage technisch möglich ist, auch am Seefunk teilzunehmen, bedeutet dies nicht, dass man auch ein Seefunkzeugnis braucht, wenn man ausschließlich auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs ist. Zusätzlich zum Binnenfunk berechtigt das UBI in den Zonen 1 und 2 auch zur Teilnahme am UKW-Seefunk. Die deutschen Schiffahrtsstrassen 1-3 können sowohl mit Seefunk als auch mit Binnenfunk befahren werden.
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GeorgK: Nach der Aussage der 3 Prüfer von der OPD Kiel, hab ich ein Berufszeugnis. Die Prüfung war entsprechend umfangreich.
Hallo Georg,
au weia, das muss aber sehr lange her sein. OPDen gibt es nicht mehr, der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur ist auch nur noch ein Schatten seiner/ihrer selbst. Der Seefunkbeobachter Sankt Peter Ording existiert auch lange nicht mehr, auch wenn die Zuständigkeit nach Itzehoe gegangen ist.
Also ist die Devise, die Dinge nicht unnötig zu hinterfragen oder päpstlicher als der Papst zu sein ...
Du hast einen Führerschein seit 30 Jahren, und fährst. Jetzt kommt ein neues Auto heraus, dass hat einen Elektro Antrieb.Aber Du hast die Prüfung auf einen Benziner gemacht.
Du sollt jetzt einen Führerschein für das E Auto machen. Weshalb? Du hast ja die Prüfung für den Verbrenner, nicht für das E Auto gemacht. So lautete die adäquate Antwort, in der oben geschilderten Sache. Übrigens: Die Bundesnetzagentur ist nicht zuständig für die Zeugnisse Binnen, Seefunk usw.
Am Formularwesen soll das Land genesen.
Die am meisten keine Ahnung haben, können Entscheidungen treffen.
Wie Du gelesen hast, hatte mein Einspruch Erfolg.
Ich bekomme das UBU Zeugnis jetzt ohne Prüfung.
Zukünftig darf ich den Distress Knopf im Notfall drücken und alles so machen, wie in meinem gelben Zeugnis.