Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden. |
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26.03.19 16:43
wumpus Administrator
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26.03.19 16:43
wumpus Administrator
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
Hallo zusammen,
wie eigentlich nicht anders zu erwarten, ist die EU-Urheberrechtsreform durchgegangen. Ich habe die Defamierungsaktivitäten der Parteien gegenüber Kritikern des bisherigen Artikel 13 mit Fassungslosigkeit zur Kenntnis nehmen müssen.
Wir Kritiker, die aber auch für die Stärkung der Urheber sind, aber mit anderen Strategien und die Automatik-Uploadfilter aus den bekannten relevanten Gründen ablehnen, wurden diffamiert als...
1) Bots, also keine echten Personen, sondern Fake-User. Das ist eine Unverschämtheit, pfui Teufel
2) von Google ferngesteuerte 4 / 5 Millionen Petitions-Unterzeichner ohne eigenen Willen, also willfährige dumme Menschen.
3) Vasallen von Google / youtube, die für Teilnahmen an Demonstrationen pro Demonstrant 450 EUR erhalten. Ist bei mir noch nicht überwiesen worden.
4) ein paar Spinner mit wenig Resonanz in der Bevölkerung bei den Demos hatten. Insgesamt weit über 100000 Teilnehmer wurden runter gerechnet, allein in Berlin dürften es ca. 30000 oder mehr Menschen gewesen sein.
Ich will mich bei Julia Reda von der Piratenpartei im EU-Parlament für ihre aufklärende Arbeit bedanken. Anders als andere Parteien, die gleichzeitig für und gegen sprachen, hat sie Klartext gesprochen.
Klar, ich merke mir genau, wer sich insbesondere zu Artikel 13 verhalten hat, die Europa-Wahl kommt...
Schade, dass gerade junge Menschen, die in der Internet-Welt leben und sich dort zu hause fühlen, wohl eine Lektion erhalten, wie man in der Welt der Vor-Internet-Generation über sie denkt.
Ich bin mir im Klaren darüber, dass man das alles auch völlig anders sehen kann. Mein Standpunkt will ich aber auch mal deutlich machen. Natürlich akzeptiere ich andere Meinungen, wenn sachlich vorgetragen.
Ich bin sicher, dass nach Wirksamwerden der Richtlinie durch deutsches Recht eine Welle von Bezahlforderungen auch an Nutzer von betroffenen Plattformen durchs erstaunte Land schwappen wird. Warum? Weil nicht für jedes vermeintliche oder echte Urheberwerk eine Vereinbarung mit den Plattformen getroffen werden kann und dann Urheber sich doch direkt an Hochlader wenden können. Das wäre doch unmissverständliche schon lange geklärt? Oh nein, ist es eben gerade nicht.
Ist dann z.B. ein Foto eines Radios, welches 1929 erstmals veröffentlicht wurde, frei von Rechten oder muss man Rechte-Inhaber via Privatdetektiv ausforschen und mit diesen Personen Vereinbarungen verhandeln?
Grüße von Haus zu Haus Rainer, DC7BJ (Forumbetreiber)
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Zuletzt bearbeitet am 26.03.19 16:48
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26.03.19 17:07
Bernhard45nicht registriert
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26.03.19 17:07
Bernhard45nicht registriert
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
wumpus: Schade, dass gerade junge Menschen, die in der Internet-Welt leben und sich dort zu hause fühlen, wohl eine Lektion erhalten, wie man in der Welt der Vor-Internet-Generation über sie denkt.
Tja wenn die Politik nicht auf die junge Generation eingeht, wird die junge Generation sich auch nicht an die Gesetze der "Vor-Internet-Generation" halten und einfach drauf ..... Als Webseitenbetreiber sehe ich das ähnlich, meine Seiten laufen schon auf Servern im Nicht-EU-Gebiet und viele werden das in Zukunft ähnlich machen. Dort ist man nicht mal an ein Impressum gebunden egal wie die Gesetze hier im Lande lauten.
Youtube und co. werden eventuell einfach Ihre europäischen Geschäftsstellen ins Nicht-EU-Gebiet und andere Steuerparadiese legen, dort gilt EU-Recht nicht und da können die in Brüssel noch solange Wutausbrüche bekommen und schmollen.
Zuletzt bearbeitet am 26.03.19 17:11
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26.03.19 17:17
Pentium4User WGF-Premiumnutzer
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26.03.19 17:17
Pentium4User WGF-Premiumnutzer
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
@wumpus Du erlaubst ja auch auch urheberrechtlichen Gründen keinen Upload von fremden Schaltbildern. Bei Logos, die es noch heute gibt (Philips, Siemens z.B.) besteht sicherlich auch noch irgendeine Art von Schutz. Wie sieht das eigentlich beim VE/DKE aus?
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26.03.19 17:47
wumpus Administrator
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26.03.19 17:47
wumpus Administrator
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
Hallo Pentium4User,
Du sprichst das Generalproblem bei JEDER Web-Seite an, die Bilder, Texte, Videos hochgeladen hat, die nicht vom Betreiber selbst stammen.
Ich will das Thema nicht weiter vertiefen, weil es NICHT einfach ist, die rechtlich sichere Form zu finden. Sätzen, wie "70 Jahre nach dem Tod eines Rechte-Inhabers ist alles frei" oder ".. bei Fotos 60 Jahre nach Erstveröffenlichung sind Werke frei.", werden Medienanwälte so oder so beantworten, je nachdem welche Seite sie vertreten.
Da lernt man Begriffe, wie "Schöpfungshöhe", usw, usw und deren Auslegung kennen und "lieben" ...
Versuche mal für ein Gedicht, dass 1951 veröffentlich wurde, in Erfahrung zu bringen, ob noch Rechte darauf liegen. Der Autor könnte ja 95 Jahre alt sein und noch munter leben. Wie erreicht man ihn, wenn er sein Gedicht in der Zeitschrift (die nicht mehr extiert, ebensowenig wie der Verlag) 1951 nur mit J.K. gezeichnet hat. Seine Tochter oder sein Sohn könnte für den Autor Ansprüche stellen. Man selber kann aber einen solchen Autor nicht finden. Und: Hat er damals Nutzungsrechte (und wenn ja, welche) an die Zeitschrift vergeben?
Man merkt schon, ein interessantes Thema. Gut wenn man für seine WEB-Seite einen Volljuristen beschäftigen kann.
Grüße von Haus zu Haus Rainer, DC7BJ (Forumbetreiber)
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26.03.19 21:38
Debo WGF-Premiumnutzer
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26.03.19 21:38
Debo WGF-Premiumnutzer
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
Pentium4User: Bei Logos, die es noch heute gibt (Philips, Siemens z.B.) besteht sicherlich auch noch irgendeine Art von Schutz. Wie sieht das eigentlich beim VE/DKE aus?
Hallo,
aber selbstverständlich! Du darfst nicht einfach auf dein selbstgebautes Gerät, das du gewerblich verkaufen willst als Firma mit Gewinnerzielungsabsicht, einfach ein urheberrechtlich geschütztes Logo draufmachen. Das ist ja wohl klar! Es gibt Gebrauchs- und Geschmacksmusterschutz. Wenn du also auf deinen Röhrenverstärker die Marke Telefunken verwenden willst, musst du bei der Telefunken Licenses GmbH in Frankfurt/Main die Markenrechte erwerben. https://telefunken.com/de_DE/
Das haben die Hersteller gemacht, die heute unter den früheren alten Marken Telefunken, Nordmende, AEG, Grundig u.s.w. Produkte anbieten.
Beim Volksempfänger und DKE. Ja beim DKE und beim DAF1011 sind Zeichen drauf, die auf neuen Produkten nicht mehr verwendet werden dürfen in Deutschland wohlgemerkt.
Gruss Debo
Zuletzt bearbeitet am 26.03.19 21:47
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26.03.19 21:44
Pentium4User WGF-Premiumnutzer
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26.03.19 21:44
Pentium4User WGF-Premiumnutzer
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
Ich meinte eher die Fotos. Auf der Seite hier sind z.B. auch Logos des RIAS zu sehen, welche vermutlich geschützt sind. Beim VE/DKE meinte ich die Schaltpläne, die hier zumindest teilweise online sind.
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26.03.19 21:49
Debo WGF-Premiumnutzer
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26.03.19 21:49
Debo WGF-Premiumnutzer
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
Wie meinst, wenn du ein originales Produkt fotografierst und dann postest? Das ist kein Problem. Wenn du aber jetzt eine Band gründest in der du mitspielst oder so als "RIAS Tanzorchester" öffentlich machst, das geht natürlich sicher nicht. Auch Live-Mitschnitte von dir als Konzertbesucher gemacht und dann in YT einfach veröffentlicht, gehen natürlich nicht! Das muss der Konzertveranstalter dir schon erlauben. Ja gut bei Schaltbildern ist schwieriger. Wenn da draufsteht "Nachdruck verboten - auch auszugsweise" dann ist klar. Da musst sicherheitshalber - oder überhaupt am besten beim Verlag anfragen. Das DIN-VDE-Vorschriftenwerk für Elektroinstallationstechnik aus dem Berliner Beuth Verlag z.B. darf nicht einfach vervielfältigt werden, weil sich der Elektroinstallateursmeister die 750€ für die vier blauen DIN-VDE 0100 Grundwerke sparen will. Das steht auf jeden Blatt und die sind da auch rigoros hinterher. Ich darf aber den Sachverhalt in eigenen Worten wiedergeben und niederschreiben. Das wird ja auch so in Fachzeitschriften gemacht, wenn über Normenänderungen informiert wird.
Zuletzt bearbeitet am 26.03.19 22:20
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26.03.19 21:57
Uli WGF-Premiumnutzer
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26.03.19 21:57
Uli WGF-Premiumnutzer
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
Hoffe wir doch einfach, daß das nach der Europawahl schnellstens wieder korrigiert wird. So lange kann man ja alles, was mit Axel Springer zu tun hat, boykottieren (ohnehin kein Verlust, mach ich schon lange) und darauf hoffen, daß dieser, wie auch CDU/CSU, in ein paar Jahren nur noch Geschichtsbüchern bekannt sein wird.... Schade, daß man nun quasi nur noch "Die Partei" wählen kann. Andere Alternativen verbieten sich von selbst und sonst bleiben nur je eine rote, grüne, gelbe und schwarze CDU. Traurig. Am besten alle in Rente schicken (in dem Zusammenhang plädiere ich für eine 2500€ Einheitsrente) und komplett durch JuSo's, Ju und wie die Organisationen alle heissen, ersetzen. Die, die JETZT dran sind, haben die vergangenen Jahrzehnte nur genutzt um allen zu beweisen, daß sie zu nix taugen, ausser sich selbst die Taschen zu füllen :(
Liebermann ist aktueller denn je...
Zuletzt bearbeitet am 26.03.19 22:02
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26.03.19 22:12
Pentium4User WGF-Premiumnutzer
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26.03.19 22:12
Pentium4User WGF-Premiumnutzer
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
Zitieren: Wie meinst, wenn du ein originales Produkt fotografierst und dann postest? Das ist kein Problem, warum auch. Das könnten dann die sog. Uploadfilter (sollten diese dann verfügbar sein) eventuell rausfiltern, denn der Filter kann eventuell nicht zwischen einer echten Verletzung und der rechtmäßigen Fotografie unterscheiden.
Zum VE: Woher soll man heute wissen wer da noch Rechte hat und wie man den erreicht? Ich bin mir zu 99% sicher früher wurde bei Interesse ein Schaltplan einfach auf Papier kopiert/abgezeichnet. Und mal ganz ehrlich: Haben solche alten Schaltpläne, sei es für die Königin von Saba, heute noch eine Marktrelevanz? So könnten Hersteller diese z.B. einfach freigeben.
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26.03.19 22:38
Debo WGF-Premiumnutzer
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26.03.19 22:38
Debo WGF-Premiumnutzer
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Re: Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform soll durchgepeitscht werden.
Wenn du jetzt eine Webseite macht für dein Hobby, ohne kommerzielle Gewinnerzielungsabsicht, dann kannst du auch ein geschütztes Zeichen verwenden z.B. wenn du Telefunkenmikrofone sammelst und diese darstellst und über deine Rubrik dann die Raute einbaust. Wenn du aber Mikrofone selber herstellst und als gewerblicher Hersteller diese dann verkaufen willst, dann geht das nicht.
Nochmal zu Schaltbildern: Es gibt je den bekannten alteingesessenen Schaltungsdienst Lange. Der ist offizieller Partner für verschiedene Hersteller und bei den nicht genannten wird er sicher das geklärt haben. Auf der anderen Seite wie gesagt, wenn du etwas für dich privat kopierst zurm Reparieren ist es weniger problematisch. Erst recht nicht, wenn der originale Hersteller keine Schaltpläne mehr in Papier oder elektronisch liefern kann.
Zuletzt bearbeitet am 26.03.19 22:39
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