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Wumpus-Gollum-Forum von "Welt der Radios".
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Freigabe Amateurfunk 60 m-Band
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22.12.16 23:22
reinhard 

WGF-Nutzer Stufe 3

22.12.16 23:22
reinhard 

WGF-Nutzer Stufe 3

Freigabe Amateurfunk 60 m-Band

Hallo zusammen,
nur so am Rande:


Mitteilung Nr. 1699/2016
Amateurfunkdienst; Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz
Die Weltfunkkonferenz 2015 der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) hat für den
Amateurfunkdienst eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 5351,5 – 5366,5 kHz
beschlossen. Im Hinblick auf die insoweit erforderlichen Anpassungen der Frequenzverordnung und der Anlage
1 der Amateurfunkverordnung (AFuV), mit denen die Nutzung des vorgenannten Frequenzbereichs im Sinne des § 5 Abs. 3 des
Amateurfunkgesetzes (AFuG) und des § 9 Abs. 2 der AFuV mittelfristig gestattet werden soll, wird hiermit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung des
Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz im Amateurfunk im Vorgriff auf die vorgenannten
Anpassungen ab sofort geduldet. Die geduldeten Nutzungen müssen dabei den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen entsprechen.
Mit dem Inkrafttreten der Anpassung der AFuV an den obigen Beschluss der Weltfunkkonferenz 2015 wird diese Regelung
gegenstandslos.
Nutzungsbestimmungen
1. Die Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz darf nur durch Inhaber einer
Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen. Dabei dürfen
keine Störungen bei Funkstellen eines anderen Funkdienstes verursacht werden und es
besteht kein Schutz vor Störungen durch Funkstellen anderer Funkdienste.
2. Die maximale effektive Strahlungsleistung darf 15 Watt EIRP nicht überschreiten.
3. Die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung darf 2,7 kHz nicht überschreiten.
4. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz sind alle sonstigen
Bestimmungen des AFuG und der AFuV einzuhalten und finden insofern Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, diese Regelung sensibel anzuwenden, Störungen zu vermeiden
und die maximale Leistung nur dann auszuschöpfen, wenn es zur Aufrechterhaltung einer
Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird.
225- 9

Quelle: http://dl0sp.eu/

73, Reinhard

Zuletzt bearbeitet am 22.12.16 23:25

MIRAG, Martin.M und laurel1 gefällt der Beitrag.
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Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, ohne deren schriftliche Zustimmung.
23.12.16 06:19
Martin.M 

WGF-Premiumnutzer

23.12.16 06:19
Martin.M 

WGF-Premiumnutzer

Re: Freigabe Amateurfunk 60 m-Band

eine 15W-Zone über einen ganzen zugewiesenen Bereich begrüße ich sehr, vorausgesetzt daß ist international so gehandhabt.
Das wär eine hochwillkommene Spielwiese für Selbstbauprojekte "unterwegs"

lG Martin

24.12.16 17:28
reinhard 

WGF-Nutzer Stufe 3

24.12.16 17:28
reinhard 

WGF-Nutzer Stufe 3

Re: Freigabe Amateurfunk 60 m-Band

Hallo zusammen und frohe Weihnachten,

International:
"Die Weltfunkkonferenz 2015 der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) hat für den
Amateurfunkdienst eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 5351,5 – 5366,5 kHz
beschlossen."

Der Amateurfunkdienst eine Spielwiese????
Siehe https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/funkdienste/amateur/

73 Reinhard

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