"Multiband Portable Radio Receiver", kurzum das klassische 1€ Radio mit etwas erweitertem Frequenzbereich.
Albrecht M7. mit BZT Nummer.
Bereich1: CB, 26- ~28MHz AM Bereich2: <58 bis 108MHz FM Bereich3: 108Mhz bis 178Mhz FM
Batterieantrieb, 4x AA Besonderheiten: In der Gummiantenne ist eine ausziehbare Teleskopantenne verborgen. Diese funktioniert nur "mäßig" weil recht kurz. Es hat einen Squelch.
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Ein solch ähnliches Gerät mit den gleichen Bändern und Frequenzen habe ich seit 1994 in einer anderen Bauform. Es besitzt eine ausziehbare Teleskopantenne und 4 übersichtliche Skalen. Das sind noch Empfänger bei denen ausdrücklich das Mithören des "Polizeifunkes" etc. verboten ist oder war. Ein Foto will ich demnächst machen und hier reinstellen.
Zitat:Das sind noch Empfänger bei denen ausdrücklich das Mithören des "Polizeifunkes" etc. verboten ist oder war.
Hallo zusammen,
das gilt nicht nur für solche Empfänger, sondern grundsätzlich für alle Geräte, die das Mithören unerlaubter Sender - ob beabsichtigt oder zufällig - ermöglichen (s.a. TKG Teil 1, §89).
Da hast Du natürlich vollkommen Recht. Man kann doch nur mit Empfängern solcher Art bzw. spezieller Frequenzen, überhaupt das "Verbotene" mithören. Darauf bezog sich eigentlich meine Aussage. Die Frage ist dann, wer das Mithören wirksam kontrollieren und unterbinden kann oder will, wenn solche Geräte an jederman verkauft werden? Da unsere Polizeikräfte sich mehr und mehr mit dem Digitalfunk ausrüsten, wird sich das "Problem wohl bald von selbst erledigt haben.