Wiedermal: Urheberrecht |
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16.04.16 21:07
regency WGF-Premiumnutzer
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16.04.16 21:07
regency WGF-Premiumnutzer
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Re: Wiedermal: Urheberrecht
Hallo zusammen, was ist davon zu halten: Verwendet man Screenshots aus YT Videos und setzt sich mit diesen Standbildern inhaltlich auseinander und gibt die Quelle bekannt, so gilt das als Zitat nach § 51 UrHG. Laut BGH sind ansonsten Standbilder über Leistungsschutzrecht § 72 Abs 1 UrHG als Lichtbild geschützt.
Da könnte man sich ja ziemlich frei bedienen?
Viele Grüße, Jan
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18.04.16 07:29
wumpus Administrator
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18.04.16 07:29
wumpus Administrator
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Re: Wiedermal: Urheberrecht
Hallo Jan,
meine Erkenntnis: Nicht juristisch ausgebildete Menschen können das Urheberrecht mit allen sich widersprechenden Varianten kaum durchschauen und werden wohl im Zweifel vom Rechtsvertreter einer Gegenseite gemaßregelt werden...
Gruß von Haus zu Haus Rainer (Forumbetreiber)
"Vom Mund zum Ohr auf dem Strahle der elektrischen Kraft!"
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18.04.16 15:06
Wolfgang2 WGF-Premiumnutzer
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18.04.16 15:06
Wolfgang2 WGF-Premiumnutzer
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Re: Wiedermal: Urheberrecht
Hallo zusammen
Es gibt bei der Gema auch Ausnahmeregeln. Wenn ich in einem Geschäft oder einem Verkaufsstand Musik laufen lasse dann ist das eine öffentliche Vorführung und ich muß Gemagebühren zahlen. Wenn man auf zum Beispiel auf einer Radiobörse die Radios laufen läßt währe das Theoretisch auch eine öffentliche Vorführung. Da gibt es dann aber eine Regel die besagt das die Geräte zu Vorführungszwecken laufen. Aus dem grund fallen dann keine Gebühren an oder zumindest stark reduzierte. Wenn man also bei YT so ein Gerät vorstellt währe das eine Vorführung des Gerätes und demnach Gebührenfrei. So wurde mir das vor etwa drei jahren von jemandem erklärt der eine solche Börse ausgerichtet hat. Ob das noch aktuell ist weiß ich nicht da sich da ja ständig was ändert um an's Geld der Leute zu kommen
Wolfgang
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18.04.16 15:13
Fitzcarraldo WGF-Nutzer Stufe 2
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18.04.16 15:13
Fitzcarraldo WGF-Nutzer Stufe 2
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Re: Wiedermal: Urheberrecht
Hallo Wolfgang,
was im Falle von YT aber (leider) keine Rolle spielt. Zwar ist der "Uploader" auch für die Inhalte verantwortlich, erster Vertragspartner der Gema ist aber YT. Und die beiden finden seit Jahren keine Einigung...
Sprich, YT sperrt (Größenteils automatisiert) alles, was in den Verdacht von Gema Gebühren kommen könnte. Dagegen machen kann man nix, solange YT (Google) nicht an die Gema bezahlt.
Grüße Fitzcarraldo
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18.04.16 15:21
Wolfgang2 WGF-Premiumnutzer
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18.04.16 15:21
Wolfgang2 WGF-Premiumnutzer
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Re: Wiedermal: Urheberrecht
Hallo
Das mit dem Vertragspartner ist richtig. YT hat dann natürlich auch das Problem einen riesen Aufwand betreiben zu müssen um zu prüfen was muß bezahlt werden und was nicht. Und die Regeln der Gema/Stema kennt/versteht wohl keiner mehr so richtig. Ich weiß nicht ob es bei YT die möglichkeit gibt vorher sowas anzumelden. Das währe die einzige Möglichkeit dan ein Video einzustellen
Wolfgang
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18.04.16 15:32
Fitzcarraldo WGF-Nutzer Stufe 2
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18.04.16 15:32
Fitzcarraldo WGF-Nutzer Stufe 2
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Re: Wiedermal: Urheberrecht
Hallo Wolfgang,
nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Auch gibt es bei YT keinen direkten Kontakt mit Mitarbeitern o.ä. Es läuft alles nur (teil automatisiert) über Kontakt-Schablonen. YT prüft auch nicht manuell, sondern mittels Software. Quasi alles was im Gema Katalog (oder anderen Rechteinhabern) enthalten ist, wird automatisch per Software gesperrt. Zwar gibt es die Möglichkeit eines "Einspruches", dieser läuft aber auch wieder automatisiert, ohne dass auch nur ein einziges Mal ein Mitarbeiter von YT einen Blick auf das Video wirft. Hier kann man eben nur warten, dass YT und Gema mal eine Einigung finden.
Grüße
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18.04.16 15:58
Wolfgang2 WGF-Premiumnutzer
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18.04.16 15:58
Wolfgang2 WGF-Premiumnutzer
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Re: Wiedermal: Urheberrecht
Schade eigentlich. Wenn man sieht was in den Gema Freien Ländern im Angebot ist kann man bei uns schon Neidisch werden. Das es Institutionen gibt die dafür sorgen das die Künstler ihren gerechten Lohn bekommen ist OK. Nur bei und wird es übertrieben. In anderen Ländern als Beispiel USA / Japan bekommen die Künstler ja auch ihr Geld von jedem verkauften Tonträger. Ich hatte vor ein paar jahren im Nachbarort einen kleinen Plattenladen. Wenn der was aus diesen Ländern bestellen wollte mußte er die Gebühren nochmal bezahlen obwohl die im Ursperungsland schon gezahlt wahren. Muß man alles nicht verstehen. Duetsche Bürokratie
Wolfgang
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