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Wiedermal: Urheberrecht
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31.01.16 16:55
regency 

WGF-Premiumnutzer

31.01.16 16:55
regency 

WGF-Premiumnutzer

Wiedermal: Urheberrecht

Hallo zusammen,
wenn ich im YTube z.B. ein altes Radio und sein Klangbild vorstellen möchte, dann könnte ich alte Tonaufnahmen vom Plattenspieler über einen AM transceiver am Antenneneingang einspeisen. Ist es richtig, dass die Aufnahmen einer Schallplatte, die vor 50 Jahren eingespielt wurde, gemeinfrei sind? Welche Möglichkeiten gäbe es sonst noch (gemein- und kostenfreie Archive o.ä)?
Danke für Hinweise, Jan

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31.01.16 17:19
Volker 

WGF-Premiumnutzer

31.01.16 17:19
Volker 

WGF-Premiumnutzer

Re: Wiedermal: Urheberrecht

Hallo Jan,

der Urheber, also der Komponist, muss schon seit 70 Jahren tot sein. Die künstlerische Leistung der Musiker steht meines Erachtens ebenfalls unter dem Schutz. Dann müssten alle Musiker und der Dirigent ebenfalls schon seit 70 Jahren tot sein. In der Praxis ist es leicht die Melodie zu erkennen, aber sehr schwer die Musiker herauszufinden, wenn kein Bildmaterial dabei ist.

Wenn du die Musik aber nur unter 30 Sekunden anspielst, ist es allgemeine Praxis dies zu dulden. So ist das meine Erfahrung und ich habe das auch an verschiedenen Stellen so gelesen.

Dies ist keine Rechtsauskunft. Wenn du ganz sicher gehen willst, dann musst du dich an den Rechtsanwalt deines Vertrauens wenden. So schreibt es das Gesetz vor.

Zuletzt bearbeitet am 31.01.16 17:24

31.01.16 17:53
Fitzcarraldo 

WGF-Nutzer Stufe 2

31.01.16 17:53
Fitzcarraldo 

WGF-Nutzer Stufe 2

Re: Wiedermal: Urheberrecht

Hallo,

diese "30 Sekunden Regel" gibt es leider im Gesetz nicht. YT löscht oft, selbst wenn auch nur 5 Sekunden zu hören sind - leider...

Wie Volker schrieb, die Rechte (also das eigentliche Urheberrecht) des Komponisten und Texter sind bis zu 70 Jahre nach deren Tod geschützt. Diese Rechte werden durch die GEMA vertreten. Anders die Rechte der mitwirkenden Musiker und Verlage (Schallplattenfirmen). Diese werden durch die GVL vertreten (Leistungsschutzrechte). Hier galt früher: Die Leistungsschutzrechte erlöschen 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Heute: ebenfalls 70 Jahre. Davon unberührt bleiben Aufnahmen vor 1962.

Hört sich kompliziert an - ist es leider auch. Zusammengefasst: Komplett frei von Rechten sind nur Stücke:

- aufgenommen vor 1962
und
- Komponist seit min. 70 Jahren verstorben.

Darunter fallen zwar einige Stücke, trotzdem sperrt YT immer mal wieder Titel, die eigentlich frei von Rechten sind. Dies liegt dann daran, dass das Stück mal auf CD Neu veröffentlicht wurde. Gerne legen die (heutigen) Musikverlage dann Beschwerde bei YT ein, obwohl das Stück eigentlich gemeinfrei ist.

Dies gilt aber alles nur, wenn du das Musikstück von einem eigenen Tonträger überspielst bzw. verwendest. Beispiel: Ein Verlag hat 1992 einen Titel von 1938 (auf Electrola) herausgebracht deren Komponist 1943 starb. Die eigentliche Komposition ist gemeinfrei, die Rechte der Electrola ebenfalls erloschen. Aber - der CD-Verlag der die Überspielung auf den Markt brachte, hat die Rechte an der Überspielung. Und zwar bis 2062! Aber eben nur an dieser. Schaffst du wieder eine Überspielung der Electrola Platte von 1938, hast du die Rechte an der Überspielung...

Letztendlich muss tatsächlich bei jedem einzelnen Titel recherchiert werden, wann Komponist und Texter verstorben sind und ob noch Firmen Rechte an der Veröffentlichung haben.

Grüße
Fitzcarraldo

PS: Ebenfalls keine Rechtsauskunft, nur viel Erfahrung mit dem Thema...

Zuletzt bearbeitet am 31.01.16 17:58

31.01.16 19:48
regency 

WGF-Premiumnutzer

31.01.16 19:48
regency 

WGF-Premiumnutzer

Re: Wiedermal: Urheberrecht

Hallo Volker und Fitzcaraldo, vielen Dank euch beiden.

Mal ein Beispiel. Eine Platte vom Flohmarkt: "Wir hören Walter Kollo!", Label ODEON, Stempelaufdruck 24. Mai 1947, Potpourri der schönsten Schlagermelodien Walter Kollos, Bearbeitung Herbert Krome, Orchester unter Leitung Bernhard Ette. Kollo starb 1940. Der Komponist ist also 75 Jahre tot. Hermann Krome ist zwar erst 1955 gestorben, aber nach der 1962 Regel, könnte das bereits gemeinfrei sein. Wenn ich das mit dem Plattenspieler, dem ich erst die 78er Geschwindigkeit beigebracht habe, selbst aufnehme und ein digitalisiertes mp3 daraus mache, habe ich an meiner Remastered Aufnahme dann 70 Jahre Rechte. Toll!

Anders diese hübsche Platte: Polydor 1953. Titel "Inge". Sänger/Komponist Bully Buhlan (gestorben 1982), Texter der Rias-Berlin Mann Ernst Verch. Bis die 70 Jahre tot sind, bin ich selbst längst weg. Echt blöd.



Viele Grüße, Jan

31.01.16 20:05
Fitzcarraldo 

WGF-Nutzer Stufe 2

31.01.16 20:05
Fitzcarraldo 

WGF-Nutzer Stufe 2

Re: Wiedermal: Urheberrecht

Hallo Jan,

jupp - so ungefähr... Für die musikalische Bearbeitung durch Herman Krome gilt allerdings wieder die Regel "70 Jahre nach Tod".... Allerdings hat Krome sein Arrangement nicht bei der Gema (bzw. deren Vorgänger AMMRE und STAGMA) angemeldet. Dies ist Voraussetzung für eine Schutzwürdigkeit. Daher ist diese Aufnahme tatsächlich frei von Rechten.

Grüße
Fitzcarraldo

31.01.16 20:20
joeberesf 

WGF-Premiumnutzer

31.01.16 20:20
joeberesf 

WGF-Premiumnutzer

Re: Wiedermal: Urheberrecht

Hallo zusammen,

ich bin auch schon mehrfach bei YT durch Verletzung aufgefallen. Ich fand das interessant, da ja Programme, Analyser dieses beim Hochladen feststellen. Volkers 10sec. Regel funktioniert, aber nur deswegen, da die Software eine gewisse Zeit zur Analyse braucht. Unterschreitet man diese, fällt es halt nicht auf. Wer irgenwelche eigenen Videos mit Musik unterlegen will, kann urheberrechte, freie Musik downloaden oder direkt bei YT auswählen. Beim Experimentieren mit Radios, wäre mein Tipp,....immer die volle Stunde abwarten und beim Durchdrehen des Drehkos sind fast nur Nachrichtenbeiträge, Wetter, Verkehrsinfos zu hören. Also eher unproblematisch...


Ihr könnt ja urheberrechtsfreie Musik über eure illegalen Transmitter einspeisen und dann schön die Tonblende vorführen

Gruß

Joerg

Zuletzt bearbeitet am 31.01.16 20:26

31.01.16 20:24
regency 

WGF-Premiumnutzer

31.01.16 20:24
regency 

WGF-Premiumnutzer

Re: Wiedermal: Urheberrecht

Hallo Fitzcarraldo, kann ich das in einer öffentlich zugänglichen Datenbank selbst recherchieren, ob ein GEMA Eintrag vorliegt? Den Bully Buhlan findet man haufenweise im YT mit Platten und Filmauftritten; das ist dann wohl recht sorglos von den Hochladern.
Grüße, Jan

31.01.16 20:26
Volker 

WGF-Premiumnutzer

31.01.16 20:26
Volker 

WGF-Premiumnutzer

Re: Wiedermal: Urheberrecht

Hallo zusammen,

hier unter

=subject%3A%22Old%20Time%20Radio%20Resea...ct%3A%221950%22

gibt es alte amerikanische Radioprogramme, bei denen das Copy Right nach meiner Auffassung abgelaufen ist. Ansonsten einfach nach GEMA-freier Musik im Internet suchen. Meistens darf sie kostenlos für Youtube verwendet werden.

Zuletzt bearbeitet am 31.01.16 20:31

31.01.16 21:09
Fitzcarraldo 

WGF-Nutzer Stufe 2

31.01.16 21:09
Fitzcarraldo 

WGF-Nutzer Stufe 2

Re: Wiedermal: Urheberrecht

Hallo Jan,

die Gema hat eine eigene Suchmaske zum recherchieren:

https://www.gema.de/musiknutzer/online-s...er-musiknutzer/

Dort ist allerdings nur vermerkt, ob ein Werk mal eingetragen wurde - nicht ob die Rechte vielleicht schon abgelaufen sind. Dies muss dann wieder anhand der Sterbedaten erkundet werden. Naja, YT... im schlimmsten Falle wird ein Video wegen der "alten Musik" mal gesperrt. Mir persönlich ist noch nie was zu Ohren gekommen, dass jemand wegen einer alten Platte vor 1950 auf YT eine Abmahnung bekommen hätte. Auf (privaten) Webseiten gab es dies jedoch schon.

In den USA ist dies wieder ganz anders geregelt. Dort steht generell alles nach 1923 unter Schutz. Aber - das amerikanische Urheberrecht hat eine sog. "Fair Use" Klausel. Danach dürfen zu erzieherischen, belehrenden und aufklärenden Zwecken unter Schutz stehende Werke verwendet werden. Dieses "Fair Use" wird tatsächlich sehr Fair gehandhabt. Allerdings kennt das europäische Urheberrecht "Fair Use" überhaupt nicht. Es muss immer das Urheberrecht angewendet werden wo der Wohnort liegt bzw. von wo aus etwas zugänglich gemacht wird.

Grüße
Fitzcarraldo

Zuletzt bearbeitet am 31.01.16 21:10

07.03.16 16:41
Martin.M 

WGF-Premiumnutzer

07.03.16 16:41
Martin.M 

WGF-Premiumnutzer

Re: Wiedermal: Urheberrecht

man ist somit gut beraten eine Webseite auf den Fidschi-Inseln zu hosten

lG Martin

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