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Wumpus-Gollum-Forum von "Welt der Radios".
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Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?
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23.01.24 18:49
uemde 

Einsteiger

23.01.24 18:49
uemde 

Einsteiger

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Guten Abend,
ich habe die Diskussion mit Spannung verfolgt, weil es im gewissen Sinn meine Tätigkeit vor dem Rentnerdasein war. In der Haftpflichtversicherung ist das ähnlich, fast jeder Kunde und dessen Rechtsberater suchen nach Gründen nicht schuld zu sein. Soviel zur Situation. Aber es ist Unsinn ein repariertes Gerät als Blumentopfständer zu verkaufen, die bekommt man im Handel preiswerter. Das Radio oder andere mittels elektrischem Strom Klänge erzeugende Geräte werden verkauft, um diese Funktion auch nutzen zu können; anderenfalls , siehe vorhergehenden Satz.
Ich würde, wenn ich eines meiner reparierten Geräte verkaufen sollte, ein Übergabeprotokoll unterschreiben lassen.
Inhaltlich in etwa: 1. Es ist ein Oldtimergerät ( Frage ab wann zählt es als solches Autos ab 25 Jahre z.B. ).
2. Das Gerät besitzt keine TÜV- Prüfung, kein CE und auch kein ROHS Zeichen.
3. Über die Bedienung des Gerätes wurde der Käufer ausführlich und unter Mitgabe einer (kurzen?) Bedienungsanleitung belehrt.
4. Das Gerät besitzt Bauteile welche jederzeit unkontrolliert ausfallen können, u. U. Brände oder andere Gefahren hervorrufen können. Deshalb ist das Gerät nur unter Aufsicht in Betrieb zu nehmen und nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt zu betreiben.
5. Die Bedienung des Gerätes obliegt dem Käufer entsprechend der übergebenen Bedienungsanleitung, er hat die alleinige Verantwortung dafür das diese eingehalten wird. Überträgt er die Bedienung an andere Personen ist es seine alleinige Verantwortung diese auf Einhaltung der Bedienungsanleitung zu kontrollieren
6. Das Lösen des Gerätes vom Netz muß aus vorstehenden Gründen ohne erschwerende Umstände zügig erfolgen können.
7. Das Öffnen des Gerätes stellt ein lebensgefährliches Risiko dar, und darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Forderung.
7. Der Käufer stellt mit der Unterschrift den Verkäufer allumfänglich von Schadenersatzforderungen jeglicher Art frei

Ort datum Unterschrift.
Im Kaufvertrag sollte auf die Übergabe der Bedienungsanleitung, des Übergabeprotokolls und evetuell Schaltplan etc. hingewiesen werden.

Wie schon gesagt, ich habe bisher noch kein Gerät verkauft, auch nicht von anderen bedienen lassen, aber ich werde mich vorbereiten darauf. Meine Zeit läuft ab und meine Hinterbliebenen will ich nicht ins Messer laufen lassen.
MFG Uwe

Admin: Alle in diesem Thread gemachten Einschätzungen und Rechtsfolge-Vermutungen stellen keine Rechtsberatung dar, denn das können nur in der Rechtsauslegung erfahrene Fachleute leisten, z.B. Rechtsanwälte!

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15.09.24 21:22
ChriguM 

WGF-Einsteiger

15.09.24 21:22
ChriguM 

WGF-Einsteiger

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo Zusammen

Ich habe mir auch schon viele Gedanken darüber gemacht, was alles zu beachten ist, falls ein von mir „geflickter“ Radio den Besitzer wechselt.

Die Geräte werden von mir immer lange unter Aufsicht betrieben und nach der Abschaltung gibt es noch eine kurze Sichtprüfung. Eigentlich könnte ich so davon ausgehen, dass soweit alles in Ordnung ist. Aber ein Restrisiko besteht ja immer.

In der Schweiz wird bei einem Inserat im Internet immer darauf hingewiesen, dass es sich um ein ungeprüftes, altes Gerät handelt, ohne Garantien usw. Oft für Bastler deklariert. Somit ist eigentlich die Haftung beim Käufer und Nutzer.

In Brockenhäusern oder Secondhandläden bekommt man als Käufer eigentlich nie etwas betreffend wegen Haftungsausschluss oder so. Wer kauft ist verantwortlich für einen normalen Gebrauch und ist sich den Gefahren des Produktes bewusst.

Ich denke, dass bei alten Geräten immer ein Restrisiko besteht und dass sich dem auch alle bewusst sind.

Und Geräte, welche grosse Gefahren bergen, sollten ja nicht mehr so im Umlaufsein, dass man einfach den Stecker einsteckt, eingesteckt lässt und dann mal die Dinge schaut, die da kommen möchten.

Lieber Gruss aus Bern.
ChriguM

Zuletzt bearbeitet am 15.09.24 21:28

16.09.24 08:29
basteljero 

WGF-Premiumnutzer

16.09.24 08:29
basteljero 

WGF-Premiumnutzer

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo,

Zitieren:
4. Das Gerät besitzt Bauteile welche jederzeit unkontrolliert ausfallen können, u. U. Brände oder andere Gefahren
Man sollte da konkreter schreiben:
"Kann jederzeit einen tödlichen Stromschlag verursachen" oder so.

Zitieren:
Und Geräte, welche grosse Gefahren bergen, sollten ja nicht mehr so im Umlauf sein,
dass man einfach den Stecker einsteckt, eingesteckt lässt und dann mal die Dinge schaut,
die da kommen möchten.

Der alte Kram aus den 1950ern erfüllt meist nicht die Bedingungen, die für den Betrieb eines elektrischen
Gerätes in Deutschland erforderlich sind, z.B. die verstärkte oder doppelte Isolation der Schutzklasse II
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_(Elektrotechnik)
Fehlt die Kennzeichnung, ist das Gerät für den Berieb in Deutschland nicht zugelassen.
Einfach festzustellen.

Hat schon seinen Grund, dass die Geräte meist als "Deko", ohne Netzkabel verkauft werden.
Die wollen sich nicht das Mäntelchen der Elektro-Fachkraft anlegen, das lässt sich im Ernstfall wohl
nicht so einfach wieder ablegen, wenn's heiß wird.

Im anderen Fall kauft der Kunde als technischer Laie "ein vom Fachmann überholtes Gerät" und kann
davon ausgehen, dass ein Betrieb gefahrlos möglich ist.

Das ist für mich was anderes, als wenn ein Gerät etwa unter fachkundigen Funkamateuren oder
Sammlern den Besitzer wechselt, also quasi "in sicherer Quarantäne" bleibt und Außenstehenden
nicht zugänglich ist.

Der Gesetzgeber will solche Geräte nicht mehr im Umlauf sehen, und das ist gut so.

Die Nagelprobe mit Schmierzettel vor Gericht würde ich nicht machen wollen.

Gruß
Jens

Zuletzt bearbeitet am 16.09.24 08:59

16.09.24 10:47
oldie 

WGF-Nutzer Stufe 2

16.09.24 10:47
oldie 

WGF-Nutzer Stufe 2

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo,
als ehemaliger Radio/TV Techniker war es in den 1960er Jahren so daß man als Angestellter die Haftung der Firma hatte, d.h. Risiko war beim Arbeitgeber. Privat sieht es denke ich anders aus. Wenn ich als Fachmann ein potentiell gefährliches Radio weitergebe kann ich mich nicht herausreden von Gefahren nichts gewußt zu haben. Also, alte Radios behalte ich und betreibe sie nur bei mir lokal. Das gleiche gilt für Elektroinstallationen, als Fachkraft kann ich das machen. Aber nie für andere Leute, denn wenn was passiert ist immer der Letzte dran wer an der Anlage gearbeitet hat.

Rechtliche Hinweise kann ich nicht geben, aber seid immer umsichtig. Was in DE von Gerichten manchmal haarsträubend entschieden wird gibt Anlaß dazu.
Mit Grüßen,
Sven

16.09.24 11:07
basteljero 

WGF-Premiumnutzer

16.09.24 11:07
basteljero 

WGF-Premiumnutzer

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo zusammen,
ein anderes Beispiel:

Ein Sammler alter H0-Eisenbahnen beispielsweise wird vielleicht noch den alten Märklin-Blechtrafo
von 1954 nach gründlicher Überholung für sich selbst betreiben.

Er wird aber kaum Kinder damit spielen lassen, sondern hier auf die 1965 bei Märklin
eingeführten Schutzisolierten Trafos zurückgreifen.
Und da Kinder sehr erfindungsreich sind, auf ein noch späteres Modell mit Triac-Rücktransformations-Schutz.
https://www.stummiforum.de/t10274f21-Tra...ormation-1.html

Gruß
Jens

16.09.24 12:19
wumpus 

Administrator

16.09.24 12:19
wumpus 

Administrator

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo zusammen,

zu diesem Thema gibt es sicher diverse Ansichten (siehe auch die Beiträge des Threads). Will noch mal meinen Beitrag mit diesem Text in Erinnerung bringen, so ich ICH das gehandhabt habe:

Übergeber: Name , Anschrift.

Das Modell (Herstellername, Modellname) ist ein gebrauchtes technisches Gerät, welches mit Bauteilen aus vergangenen Jahrzehnten bestückt ist und elektrisch nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist.

Das Gerät kann schon mit Hobby-Mitteln repariert worden sein. Alte elektrische Bauteile neigen zu Betriebsstörungen und Überhitzungen. Das Gerät kann von heutigen Sicherheitsstandards (Schuko, Schutzisolierung, Allstrom / Gleichstrom, usw.) deutlich abweichen.

Formal handelt sich bei diesem Gerät nunmehr um ein reines Schaustück. Es darf keinesfalls mit dem Stromnetz verbunden werden oder sonstwie in Betrieb genommen werden. Bei dieser privaten und nicht-gewerblichen Weitergabe ist jegliche Sach­mangelhaftung ausgeschlossen. Es konnte KEINE Isolationsmessung vorgenommen werden!

Wenn vorhanden: Das Gerät erhält am Stromstecker eine Nutzungsausschluß-Warnung mit diesem Text: "Das Gerät darf nicht mit dem Stromnetz verbunden werden, es ist nur ein Schaustück."

Der Entgegennehmer erhält eine Kopie dieser Erklärung


Kenntnisnahme des Entgegennehmers. Unterschrift, Ort, Datum .....................................................................
Name , Anschrift .........................................................................


Darin geht es nicht darum , sich "heraus zu reden", sondern es geht um das gerade Gegenteil: Es wird verantwortungsbewusst auf die Gefahrenlage aufmerksam gemacht. Ein Schmierzettel ist diese Erklärung auch nicht.

Jeder kann für sich nach eigenem Empfinden gestalten. Ob man damit dann richtig liegt, wird sich im Schadenfall und Haftungsfall je nach Instanz heraus stellen.


Grüße von Haus zu Haus
Rainer, DC7BJ (Forumbetreiber)

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16.09.24 13:33
oldie 

WGF-Nutzer Stufe 2

16.09.24 13:33
oldie 

WGF-Nutzer Stufe 2

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo,
mit Herausreden hatte ich gemeint daß einem als Fachmann eine gewisse Haftung trifft weil einem ja die möglichen Gefahren bekannt sind. Weinn ein Laie einem anderen Laien etwas verkauft dann glaube ich nicht daß der Verkäufer für Schäden haften muß wenn von privat zu privat. Bei Ebay gebe ich immer an daß keine Sachmängelhaftung übernommen wird. Ob es hilft, keine Ahnung. Hatte bisher kein Problem nach dem Verkauf.

Ich denke daß in früheren Zeiten auf die Sicherheit nicht so geachtet wurde. Wir haben seinerzeits Fernsehgeräte beim Kunden repariert. Mangels VDE Testgerät wurde nie die elektrische Sicherheit geprüft. Heute ist es wohl Vorschrift?

Mit Grüßen,
Sven

18.09.24 09:56
Debo 

WGF-Premiumnutzer

18.09.24 09:56
Debo 

WGF-Premiumnutzer

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

oldie:
Ich denke daß in früheren Zeiten auf die Sicherheit nicht so geachtet wurde. Wir haben seinerzeits Fernsehgeräte beim Kunden repariert. Mangels VDE Testgerät wurde nie die elektrische Sicherheit geprüft. Heute ist es wohl Vorschrift?

Hallo Sven,

das auf Sicherheit in früheren Jahren nichtso geachtet wurde kann ich nicht bestätigen. Es wurde immer auf äußerlich und innerliche guten Zustand für einen sicheren Betrieb geachtet.
Mit aufkommen der DIN-VDE 0700 Reihe in den 70igern und VBG4 später BGV A3 heute DGUV V3 für ortsveränderliche Geräte, müssen auch Unterhaltungselektronikgeräte geprüft und dokumentiert werden. Ich war ja auch mal im Servicestützpunkt eines UE-Herstellers ein paar Jahre und vor Abgabe des Gerätes in das Versandlager musste das gemacht werden.

Gruss
Debo

Zuletzt bearbeitet am 18.09.24 09:57

18.09.24 11:54
oldie 

WGF-Nutzer Stufe 2

18.09.24 11:54
oldie 

WGF-Nutzer Stufe 2

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo Debo,
ich zweifele nicht daß andere Firmen das besser gemacht haben. Wo ich gewesen bin war es halt so. Natürlich haben wir darauf geachtet daß man keine stromführenden Teile von außen berühren konnte. Die Fernsehgeräte Chassis damals hatten ja keine Netztrennung und keinen Schutzleiter.
Mit Gruß,
Sven

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