hier der Absatz 5 aus dem Telekommunikationsgesetz:
Die Bundesnetzagentur soll Frequenzzuteilungen für analoge Rundfunkübertragungen auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe des Frequenznutzungsplanes für den Fernsehrundfunk bis spätestens 2010 und für den UKW-Hörfunk bis spätestens 2015 widerrufen. Die Hörfunkübertragungen über Lang-, Mittel- und Kurzwelle bleiben unberührt. Die Frequenzzuteilung erlischt nach einer im Widerruf festzusetzenden angemessenen Frist von mindestens einem Jahr.
Das bedeutet, daß eigentlich aus rechtlicher Sicht "nur" UKW-FM-Rundfunk 2015 zu Ende ist.
Wenn also auch die AM-Rundfunksender sterben sollen, liegt das "nur" an Kostenfragen. Das sind also primär die Rundfunkanstalten selbst, die KEF und die Landesregierungen (Finanzierungen) verantwortlich. Hier gibt es also noch Spielraum!
Das Gesetz hat für den Bereich Fernsehen 2010 gegriffen.
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27.10.11 16:07
roehrenfreak
nicht registriert
27.10.11 16:07
roehrenfreak
nicht registriert
Re: § 63, Abs. 5 Telekommunikationsgesetz
Hallo Rainer, liebe Radiofreunde,
hier eine Nachricht, die uns vielleicht wieder ein wenig aufatmen lässt:
ich habe www.rettet-unsere-radios.de aktualisiert. Noch steht der geänderte Gesetzestext nicht online. Schauen wir mal. Aber immerhin, die aktuelle Bedrohung für UKW-FM scheint erst einmal vom Tisch zu sein.
Aber für LW, MW und KW sieht es in Deutschland weiter nicht gut aus.
Das klingt in der Tat erleichternd! Aber als ich das hier grad die aktuellen Beiträge las,wurd ich doch etwas neugieriger und hab mal "gegurgelt".Habe "Das Abschaltdatum für UKW-Radio wird ersatzlos gestrichen" als Suchbegriff eingegeben,und etwas älteres vom März diesen Jahres entdeckt,was aber fast identisch klingt,wie dieser aktuelle Beitrag in der "radiowoche de".......