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Wumpus-Gollum-Forum von "Welt der Radios".
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§ 63, Abs. 5 Telekommunikationsgesetz
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10.01.11 06:47
wumpus 

Administrator

10.01.11 06:47
wumpus 

Administrator

§ 63, Abs. 5 Telekommunikationsgesetz

Hallo zusammen,

hier der Absatz 5 aus dem Telekommunikationsgesetz:

Die Bundesnetzagentur soll Frequenzzuteilungen für analoge Rundfunkübertragungen auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe des Frequenznutzungsplanes für den Fernsehrundfunk bis spätestens 2010 und für den UKW-Hörfunk bis spätestens 2015 widerrufen. Die Hörfunkübertragungen über Lang-, Mittel- und Kurzwelle bleiben unberührt. Die Frequenzzuteilung erlischt nach einer im Widerruf festzusetzenden angemessenen Frist von mindestens einem Jahr.


Das bedeutet, daß eigentlich aus rechtlicher Sicht "nur" UKW-FM-Rundfunk 2015 zu Ende ist.

Wenn also auch die AM-Rundfunksender sterben sollen, liegt das "nur" an Kostenfragen. Das sind also primär die Rundfunkanstalten selbst, die KEF und die Landesregierungen (Finanzierungen) verantwortlich. Hier gibt es also noch Spielraum!

Das Gesetz hat für den Bereich Fernsehen 2010 gegriffen.


Gruß von Haus zu Haus Rainer (Forum-Betreiber)

Rettet den deutschen AM / FM - Rundfunk!

Zuletzt bearbeitet am 10.01.11 06:48

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27.10.11 16:07
roehrenfreak

nicht registriert

27.10.11 16:07
roehrenfreak

nicht registriert

Re: § 63, Abs. 5 Telekommunikationsgesetz

Hallo Rainer, liebe Radiofreunde,

hier eine Nachricht, die uns vielleicht wieder ein wenig aufatmen lässt:

http://www.radiowoche.de/meldungen/1/110...los-gestrichen/

(Danke an "Ralf" aus unserem Nachbarforum DRF für diese Information!)

Freundliche Grüsse,
Jürgen rf

Erzähle es mir – und ich werde es vergessen.
Zeige es mir – und ich werde mich erinnern.
Lass es mich tun - und ich werde es behalten.

(Konfuzius)

http://www.rettet-unsere-radios.de

27.10.11 18:22
wumpus 

Administrator

27.10.11 18:22
wumpus 

Administrator

Re: § 63, Abs. 5 Telekommunikationsgesetz

Hallo Juergen, hallo zusammen,

ich habe www.rettet-unsere-radios.de aktualisiert. Noch steht der geänderte Gesetzestext nicht online. Schauen wir mal. Aber immerhin, die aktuelle Bedrohung für UKW-FM scheint erst einmal vom Tisch zu sein.

Aber für LW, MW und KW sieht es in Deutschland weiter nicht gut aus.

Gruß von Haus zu Haus Rainer (Forum-Betreiber)

Rettet den analogen deutschen AM / FM - Rundfunk!:
www.rettet-unsere-radios.de
Mach mit: Photos der letzten AM-Sender:
http://www.wumpus-gollum-forum.de/forum/...e-am-sender.htm

27.10.11 22:31
Mark-Andre 

WGF-Nutzer Stufe 3

27.10.11 22:31
Mark-Andre 

WGF-Nutzer Stufe 3

Re: § 63, Abs. 5 Telekommunikationsgesetz

Hallo zusammen.

Das klingt in der Tat erleichternd! Aber als ich das hier grad die aktuellen Beiträge las,wurd ich doch etwas neugieriger und hab mal "gegurgelt".Habe "Das Abschaltdatum für UKW-Radio wird ersatzlos gestrichen" als Suchbegriff eingegeben,und etwas älteres vom März diesen Jahres entdeckt,was aber fast identisch klingt,wie dieser aktuelle Beitrag in der "radiowoche de".......

http://www.satundkabel.de/index.php/comp...zlos-gestrichen

Naja,hauptsache analoges Radio bleibt!!

Mfg Andre

28.10.11 00:16
ingodergute 

Moderator

28.10.11 00:16
ingodergute 

Moderator

Re: § 63, Abs. 5 Telekommunikationsgesetz

Hallo zusammen,

jetzt ist es nicht mehr nur im Gesetzentwurf gestrichen sondern wohl auch beschlossen: http://www.radiowoche.de/meldungen/1/110...los-gestrichen/


Viele Grüße

Ingo.

________________________________________________________________
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - der Kampf geht weiter - "analog bleiben!"

28.10.11 07:24
wumpus 

Administrator

28.10.11 07:24
wumpus 

Administrator

Re: § 63, Abs. 5 Telekommunikationsgesetz

Hallo zusammen,
glaube werde ich es, wenn ich den Gesetzestext in der geänderten Form sehe ....


Gruß von Haus zu Haus Rainer (Forum-Betreiber)

Rettet den analogen deutschen AM / FM - Rundfunk!:
www.rettet-unsere-radios.de
Mach mit: Photos der letzten AM-Sender:
http://www.wumpus-gollum-forum.de/forum/...e-am-sender.htm

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