heute ist im Bundesgesetzblatt das "Gesetz zur Änderung kommunikationsrechtlicher Regelungen" vom 3.5.2012 veröffentlicht worden.
Danach soll der § 63 des Telekommunikationsgesetzes u.a. so geändert werden:
Es wird dabei noch auf § 55 und 57 verwiesen.
Hier noch die alte Passage § 63, Abs. 5:
Die Bundesnetzagentur soll Frequenzzuteilungen für analoge Rundfunkübertragungen auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe des Frequenznutzungsplanes für den Fernsehrundfunk bis spätestens 2010 und für den UKW-Hörfunk bis spätestens 2015 widerrufen. Die Hörfunkübertragungen über Lang-, Mittel- und Kurzwelle bleiben unberührt. Die Frequenzzuteilung erlischt nach einer im Widerruf festzusetzenden angemessenen Frist von mindestens einem Jahr.
Wer die Änderung richtig versteht, dem gratuliere ich......
Irgendwie KÖNNTE es so sein, auch wenn die Sendeanstalte die Verlängerung wünschen würden, dass es dann u.u. UKW-FM-Radio noch bis 2025 geben KÖNNTE.
Das WGF berichtet schnell und früh von der Gesetzesänderung!
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Re: Vielleicht kein AUS für den analogen UKW-Rundfunk
Hallo Rainer, vielen Dank für die INFO, endlich mal was positives, obwohl wenn ich es richtig verstanden habe, die Werbung die entscheidende Rolle spielt.