Da es immer wieder Unklarheiten in Bezug auf obiges gibt, hab ich in einem Entwicklerbuch von Philips folgendes gefunden: "Bei Röhren für Parallelspeisung, bei denen die Heizfäden durch einen Transformator gespeist werden, darf im allgemeinen die Heizspannung wegen der Abweichung im Transformator um nicht mehr als 5% vom Nennwert abweichen." Zitat Ende. Aus "Daten und Schaltungen Moderner Empfänger- und Kraftverstärkerröhren" Philips 1952. In dem Buch wird noch auf Besonderheiten speziell bei Seriengespeisten und Batterieröhren in Bezug auf deren Heizung eingegangen. Das Buch wendet sich mit zahlreichen Diagrammen, Tabellen und Beispielschaltbilder, heute würde man Standardapplikation sagen an den Schaltungsentwickler. Also an uns.
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gelten die 5% auch für P-Typen? Wenn ich mir so anschaue wie einige dieser Röhren in der Anheizphase hell aufleuchten, dann kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass hier die 5% eingehalten werden.
Ach ja, gut, dass Du Standardapplikation und nicht App geschrieben hast, sonst hätte Dich wahrscheinlich der VgA (Verein gegen Abkürzungen) gerügt.
Diese Frage kann ich Dir zumindest aus dem Buch heraus nicht beantworten. Es ist von 1952, behandelt die Röhrenentwicklung bis 1950 und da gab es noch keine P-Röhren und die 80er Reihe war grad erst im Kommen. Während der Anheizphase, lt. Philips die Zeit bis zur 50% Stromabgabe der Röhre, sind höhere Ströme bei Seriengespeisten zulässig. Aber damals gab es nur die U Reihe und das Buch behandelt die 40er Reihe, ein paar 80er und die 40, 90er der bis dahin erschienen Batterieröhren. Die Angaben beziehen sich auf die im Dauerbetrieb zulässigen Grenzwerte. Ich hab die Sache deswegen geschrieben weil das 220/230 V Problem immer ein Thema bleiben wird. Auch bei den Seriengespeisten sind im Dauerbetrieb max. 5% Stromabweichung zulässig, wieder als Grenzwert zu betrachten. Für die anderen Röhren gibt es im Netz oft Datenblätter der Hersteller dort sind die max. Abweichungen während der Anheizphase zu entnehmen, wobei noch Unterschiede gemacht werden ob die Strombegrenzung durch einen einfachen Widerstand oder durch einen NTC oder ähnliches erfolgt.
Zitat: "...Es ist von 1952 und da gab es noch keine P-Röhren..." - Zitat Ende - ist leider nicht ganz richtig. Die PL81, PL82, PL83 PY81 beispielsweise kamen bereits 1951 auf den Markt, also zu jener Zeit, als das Deutsche Fernsehen testbildsendend gerade "in den Windeln lag" . Weihnachten 1952 startete dann offiziell das Unterhaltungsfernsehen. Mit dabei waren u.a. der unvergessene Peter Frankenfeld...
Stimmt! Habe das gerade korrigiert. Das Buch erschien als Ergänzungsband 1951!52 und behandelt die schaltungstechnischen Besonderheiten der 40er Reihe. Einige Röhren der 80er Reihe wie die EQ80 werden auch ausführlich behandelt, aber eben keine P Röhren so das ich aus dem Buch keine Angaben machen kann. Da sich der Band hauptsächlich an Entwickler o.ä. richtet und der Begriff des Grenzwertes erklärt wird, hab ich die Sache wegen des Netzspannungsproblem heutzutage mal reingestellt.
Das mit dem Grenzwert ist für mich etwas seltsam. Wenn ich das jetzt alles richtig mitbekommen habe hatten wir früher 220Volt auf der Steckdose. Heute haben wir 230/240Volt und würden ja wie oben geschrieben schon darüber liegen. Wo gab es denn in früheren Zeiten 240Volt. Ich frage deswegen weil ich viele Geräte habe die man auf 230 oder 240Volt umstellen kann.
Moin, Das Valvo Handbuch Spezialröhren 1960 schreibt auf den Seiten 43+44 Indirekt geheizte Röhren Parallelspeisung: Falls nichts anderes angegeben ist, darf die tatsächlich vorhandene Heizspannung beim Nennwert der Netzspannung um maximal +/- 5% vom in den Daten angegebenen Wert abweichen. Hierbei sind dann Netzspannungsschwankungen von maximal +/-10% zulässig.
indirekt geheizte Röhren Serienspeisung: beim Nennwert der Netzspannung darf der tatsächlich gemessene Heizstrom vom Nennwert um maximal +/- 2,5% abweichen. Hierbei sind dann Netzspannungsschwankungen von maximal +/- 10% zulässig. Zusätzlich muß dafür Sorge getragen werden, daß im Augenblick des Einschaltens die Heizspannung den 1,5-fachen Nennwert der Heizspannung nicht überschreitet. Ggf. muß ein Strombegrenzer in den Heizkreis aufgenommen werden.
Wolfgang2:... hatten wir früher 220Volt auf der Steckdose. Heute haben wir 230/240Volt und würden ja wie oben geschrieben schon darüber liegen. Wo gab es denn in früheren Zeiten 240Volt. Ich frage deswegen weil ich viele Geräte habe die man auf 230 oder 240Volt umstellen kann.
Hallo Wolfgang, alle,
m.W. gab es nirgendwo in Deutschland jemals 240V Nennspannung.
Daher vermute ich, dass es sich um eine Sicherheit gegen zu hohe Spannungen handelt, die entstehen können in Abhängigkeit des Verbrauchers zum Einspeisepunkt; vereinfacht: je näher am Trafohäuschen, desto höher i.d.R. die Spannung. Die 220V resultierten bekanntlich aus den Strangspannungen L1, L2, L3 verknüpft mit dem Phasenwinkel von 120° gegen N(eutral), also 380V/sqrt3 = 220V. Heute gibt es 400V und die entsprechende Spannungen lautet 230V.
Wenn man nun noch die pos. Toleranz (10%) zu 220V addiert, konnten bis zu 242V normgerecht auftreten; dann war die entsprechende Einstellung auf 240V schon sinnvoll.
Die 5% Toleranz beziehen sich auf die Parallelspeisung durch einen Netztrafo mit Heizwicklung. Bei Betrieb aus einem Akku (Autobatterie) von indirekt geheizten Röhren sind als Grenzwert 5,5V - 8 V oder 11 - 16 V als Grenzwert einzuhalten. Es handelt sich bei diesen Angaben um Grenzwerte von Rundfunkröhren, Verstärkerröhren. Bei Spezialröhren können die Toleranzen wieder anders sein. Problematisch kann es bei Netztrafos mit nur prim. max. 220 V Wicklung werden, hier hab ich schon mal fast 7 V Heizspannung gemessen.