2 von 2. Urheberrechte,
Bildrechte, Zitate
Internet-Seiten werden in Deutschland nicht in einem rechtsfreien
Raum angeboten. Forum-Betreiber unterliegen in der Rechtsverantwortung
voll dem deutschen Recht. Auch im Bereich des Urheberrechts gelten
die zum Teil sehr strengen Schutzbestimmungen für Inhaber
von Bild-, Ton- und Textrechten. Verstöße gegen diese
Bestimmungen können für Beitragschreiber und Forum-Betreiber
ERHEBLICHE finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Deshalb ist es im Forum untersagt:
Photos *, Grafiken *
, Schaltbilder * , Texte hochzuladen, an denen
der Beitragschreiber keine Urheberrechte hat. Einfach
solches Material aus einem Buch, einer Zeitschrift
oder aus dem Internet in Forum-Beiträge einzufügen,
ist unzulässig. Urheberrechte erlöschen
in der Regel erst 70 Jahre nach dem Tod eines Rechteinhabers!
Bei Photos nach 50 Jahren nach der Erstveröffentlichung (siehe
*).
Entgegen einer landläufigen Meinung, man könne Material
aus Büchern und Zeitschrift öffentlich dann weitergeben,
wenn man sie gekauft hat, bleibt das Urheberrecht immer beim ursprünglichen
Autor.
Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung eines Rechteinhabers
kann fremdes Material im Forum nicht veröffentlicht werden.
Sogar Links auf externe Seiten, wo u.U. Urheberrechtsverstöße
vermutet werden könnten oder erkennbar sind, können
zu Haftungen des Forums-Betreibers führen. So sind Links
auf fremde Seiten, wo Schaltbildkopien, Literatur/Zeitschriften-Kopien
(auch kostenlos)angeboten werden, rechtlich u.U. problematisch.
Deshalb werden solche Links nicht akzeptiert.
* = Photos können dann gezeigt werden,
wenn deren öffentliches Erscheinen gesichert mehr als 50
Jahre zurück liegt und im Photos keine Textpassagen gezeigt
werden und eine Quellenangabe mit Erscheinungsjahr zugefügt
wird. Nach der Rechtsprechung ist nicht eindeutig geklärt,
wie Grafiken und Schaltbilder im Sinne des
§ 72 UrhgG behandelt werden. Deshalb wird hier sicherheitshalber
die 70 Jahre-nach dem-Tod-des-Erzeuger-Regel angewandt.
Zitat-Recht:
In engen Grenzen, kann eine fremde Textstelle oder ein Grafik-Auszug
als sogenanntes Klein - Zitat "zitiert" werden,
wenn ....
- die Quelle (Autor, Verlag, Publikation, Seite) klar benannt
wird und ...
- das Zitat deutlich als solches erkennbar ist und ...
- die Zitatstelle in sich unverändert bleibt und ...
- nicht zu umfangreich wird ...
- bei Schaltbildern der Auszug nicht mehr als ca. 20 - 25 %
eines kompletten Schaltbilds ausmacht und ...
- das Zitat direkten erläuternden Bezug zum Thema des Beitragschreibers
steht.
Bild-Zitate vermeiden. Im Zweifel lieber nicht zitieren.
Im WGF soll es keinen "zu Guttenberg"-Effekt geben.
Beiträge mit solchen unzulässigen Inhalten werden entweder
teilweise gelöscht oder komplett gelöscht. Im Wiederholungsfall
ist auch möglich, den Nutzer bei Uneinsichtigkeit zu löschen.
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