Ein fähiger Radiobastler hat einem Bekannten ein Radio-Oldtimer erfolgreich repariert. 14 Tage später begann das Gerät zu brennen und verrußte das Wohnzimmer, obwohl der Entstehungsbrand noch rechtzeitig mit Hausmitteln gelöscht werden konnte. Der Bekannte trat anwaltlich gegen den hilfsbereiten Radiobastler an und forderte 1200 EUR Tapezier-Kosten und drohte wohl auch eine Strafanzeige an.
Schließlich einigte man sich außergerichtlich auf Zahlung von 500 EUR und Erstattung der Anwaltskosten.
Ich will das nochmals zum Anlass nehmen, auf die rechtlichen Gefahren - auch bei Nachbarschaftshilfe privat zu privat - hinzuweisen.
Obwohl das merkwürdig klingt, würde ich mir bei einer solchen Reparaturhilfe vom Geräteeigentümer nach einer Reparatur folgende Erklärung unterschreiben lassen:
Das Modell (Herstellername, Modellname, Serien-Nr. - wenn vorhanden) ist ein gebrauchtes technisches Gerät, welches mit Bauteilen aus vergangenen Jahrzehnten bestückt ist und elektrisch nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Alte elektrische Bauteile neigen zu Betriebsstörungen und Überhitzungen. Das Gerät kann von heutigen Sicherheitsstandards (Schuko, Schutzisolierung, Allstrom / Gleichstrom, usw.) abweichen.
Das Gerät ist zwar mit Hobby-Mitteln repariert worden und derzeit funktionstüchtig, es darf aber nunmehr nur als reines Schaustück benutzt werden. Es darf keinesfalls mit dem Stromnetz verbunden werden oder sonst wie in Betrieb genommen werden. Bei diesem privaten und nicht-gewerblichen Reparaturversuch ist die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.
Kenntnisnahme Unterschrift, Ort, Datum .....................................................................
Bei gewerblicher Reparatur gilt der obige Text nicht. Auch hier wieder der Hinweis: Das ist keine Rechtsauskunft, sondern nur ein Handlungsvorschlag, so wie ich vorgehen würde. Nur anwaltlicher Rat kann die Rechtssicherheit erhöhen.
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hab mir das gleich ausgedruckt. Sicher ist sicher. Da kann man mal sehen, für was man so alles verklagt werden kann. Vor allem für eine Gefälligkeit. Da fällt mir spontan ein Sprichwort ein: "Tu niemand was Gutes, dann tut er dir auch nichts Böses"
Hallo zusammen, wenn ich also einen Radio repariere und mir den Zettel unterschreiben lasse und ihn dann bei einer Beschwerde dem Richter vorlege haben sie mich dann wegen Schwarzarbeit oder was???. Grüße, Wolfgang
Hallo Wolfgang, wenn du Geld nimmst und es nicht unter "Nachbarschaftshilfe" fällt, evtl. schon. Ich komme wegen meiner Kenntnisse nie in eine solche Verlegenheit, aber ich denke ich würde einfach ohne Netzkabel liefern. Bzw. das Netzkabel sauber ablöten und ohne Kommentar beilegen.
ja, das mit der "Schwarzarbeit" kann schon passieren. Das Leben ist eben kompliziert...
Übrigens will man jetzt auch Harz-IV-Empfänger bei großen Internet-Auktionshäusern bespitzeln, wenn sie - weil das Geld irgendwie knapp ist - ein altes Radio oder sonst eine "Antiquität" verkaufen. Man könnte dann die Leistung kürzen. Ach ja, Herr Hoeneß ....